Jährliche Wiederholungsprüfung nach UVV
Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, sind Sie als Unternehmer gemäß Unfallverhütungsvorschriften (UVV) dazu verpflichtet, an Ihren verwendeten Arbeitsmitteln regelmäßige Prüfungen durchzuführen: die sogenannte „jährliche Wiederholungsprüfung“ nach UVV.
Wir führen die jährliche Wiederholungsprüfung an Hochdruckreinigern und an Sandstrahlanlagen, Dampfreinigern sowie Saugern durch, ggf. zusammen mit einer Wartung (Ölwechsel) oder einer Instandsetzung (Reparatur).